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Urheberrecht, Panoramafreiheit: Panoramafreiheit auch für den Aida Kussmund
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Urheberrecht, Panoramafreiheit: Panoramafreiheit auch für den Aida Kussmund

03.07.2017 | Unter Panoramafreiheit versteht der gemeine Fotograf das Recht, Werke, die sich an öffentlichen Plätzen befinden, zu fotografieren oder aber zu filmen. Seiner rechtlichen Grundlagen finde die Panoramafreiheit in § 59 Urhebergesetz. Hiernach ist es zulässig, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Grafik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstreckt sich diese Befugnis allerdings nur auf die äußere Ansicht. Was aber ist mit einem urheberrechtl... mehr »
Urheberrecht: Keine Täterhaftung des Sharehosters für fremde Inhalte
Urheberrecht | Urheberrecht, Sharehoster, Access Provider, Telemediengesetz,

Urheberrecht: Keine Täterhaftung des Sharehosters für fremde Inhalte

06.06.2017 | Ein Sharehoster bietet Speicherplatz für den Upload von Dateien beliebigen Inhalts an. Nach Upload der Datei wird von dem Sharehoster ein elektronischer Verweis auf den Dateispeicherplatz erstellt, den der Nutzer erhält. Jeder der den Link kennt, kann direkt auf die gespeicherte Datei zugreifen. Solche Dateien sind oftmals urheberrechtlich geschützte Film- oder Musikwerke. Die Vertreter der Filmindustrie und die Vertreter der Musikindustrie haben von daher ein gesteigertes Interesse daran, die Sharehoster für Urheberrechtsverletzungen haftbar zu machen. Eine Vielzahl auch obergerichtlicher En... mehr »