Das Landgericht Bochum hat mit Urteil vom 16.12.2025 (Az.: 19 O 24/25) die Anforderungen an umweltbezogene Werbeaussagen im E-Commerce deutlich verschärft. Online-Händler dürfen Begriffe wie „nachhaltig“ oder „regional“ nur verwenden, wenn deren konkrete Bedeutung für den Verbraucher unmittelbar nachvollziehbar ist.
Sachverhalt: Werbeslogan ohne Substanz
Ein Anbieter von wiederaufbereiteten Mobilgeräten warb auf seiner Website mit der Aussage „Nachhaltig & regional“ und ergänzte dies mit allgemeinen Hinweisen zur Kreislaufwirtschaft und nachhaltigen Prozessen vor Ort.
Problematisch: Es blieb offen, was genau unter „nachhaltig“ und „regional“ im konkreten Geschäftsmodell zu verstehen ist – insbesondere vor dem Hintergrund eines bundesweiten Vertriebs.
Entscheidung: Irreführende geschäftliche Handlung
Das Landgericht Bochum wertete die Werbung als wettbewerbswidrig. Maßgeblich ist, dass umweltbezogene Aussagen eine hohe Suggestivkraft entfalten und daher besonders strengen Transparenzanforderungen unterliegen.
Begriffe wie „nachhaltig“ (Ressourcenschonung) und „regional“ (z. B. kurze Lieferwege) sind auslegungsbedürftig. Werden sie kombiniert verwendet, steigt die Erwartung des Verbrauchers an eine konkrete, überprüfbare Erklärung. Fehlt diese, liegt eine Irreführung vor.
Das Gericht führt aus:
„Was aber hier mit der Kombination beider Begriffe gemeint ist […] wird nicht erklärt. […] Die somit erforderlichen Erläuterungen fehlen […] Diese daher irreführende Werbung ist […] geeignet, umweltbewusste Verbraucher anzusprechen […]“
Wettbewerbsrechtliche Einordnung (IT- & Online-Recht)
Die Entscheidung ist insbesondere für Betreiber von Online-Shops relevant:
- Umweltbezogene Werbung unterliegt strengen Anforderungen nach dem Lauterkeitsrecht
- Unklare Begriffe wie „nachhaltig“, „klimaneutral“ oder „regional“ sind konkret zu erläutern
- Erläuterungen müssen direkt in der Werbung erfolgen – nicht versteckt in AGB oder Unterseiten
- Irreführungstatbestand: Bereits das Anlocken von Verbrauchern durch unklare Aussagen kann unzulässig sein
Praxisfolgen für Online-Händler
Wer im E-Commerce mit Nachhaltigkeit oder Regionalität wirbt, sollte:
- konkrete Kriterien offenlegen (z. B. Produktionsort, Lieferketten, Aufbereitungsprozesse)
- pauschale Schlagworte ohne Substanz vermeiden
- sicherstellen, dass Aussagen auch im bundesweiten Vertrieb stimmig sind
- die Angaben so platzieren, dass sie unmittelbar beim Werbeversprechen verständlich sind
Fazit
Das Urteil zeigt: „Green Claims“ im Online-Handel sind ein erhebliches Abmahnrisiko. Für Händler im IT- und Wettbewerbsrecht gilt – je werblicher und pauschaler die Aussage, desto höher die Pflicht zur präzisen Erklärung. Wer hier nicht sauber arbeitet, riskiert nicht nur Unterlassungsansprüche, sondern auch einen nachhaltigen Reputationsschaden.